Freitag, 4. Dezember 2009

Der Betreuungsverein des SKFM versteht sich als Anwalt der Menschen, die sich micht mehr selbst helfen können


Plötzlich warf die Schwiegermutter ihren Müll aus dem Fenster und schloss immer wieder Verträge und Geschäfte ab, an die sie sich später nicht mehr erinnern konnte. Sie selbst betonte: „Es ist alles in Ordnung. Ich habe alles im Griff.” Doch die 77-Jährige hatte immer weniger im Griff und brauchte Hilfe. Ein Arzt diagnostizierte Demenz. „Man weiß plötzlich nicht mehr, was man tun soll”, schildert Schwiegertochter Bettina F. ihre Verzweifelung. Die verwitwete und alleinerziehende Krankenschwester fühlte sich glattweg überfordert, als sie vom Amtsgericht zur gesetzlichen Betreuerin ihrer Schwiegermutter bestellt worden war.

Hilfe fand sie beim Betreuungsverein des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer (SKFM). Hier arbeiten mit Dagmar Auberg, Stefanie Haccius, Antje Marie-Kühn und Frank Uhlendahl vier sozialpädagogisch, psychologisch und juristisch geschulte Betreuer. „Wir sind Anwälte für die Menschen, die sich selbst nicht mehr helfen können”, erklärt Fachdienstleiterin Auberg die Aufgabe des Betreuungsvereins. Dessen hauptamtliche Mitarbeiter kümmern sich derzeit um 145 Menschen, die zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung oder auch einer Suchterkrankung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind, ihre persönlichen Rechtsgeschäfte wahrzunehmen.

Sie stehen aber auch jenen Menschen mit fachlichem, juristischem und psychologischem Rat zur Seite, die sich als ehrenamtliche Betreuer zum Beispiel um Angehörige kümmern, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. So wie Bettina F., die ihre anspruchsvolle Aufgabe mit Unterstützung des Betreuungsvereins inszwischen in den Griff bekommen hat. „Es stellen sich mehr Menschen dieser Herausforderung, als man denkt”, berichtet Auberg. Sie und ihre Kollegen stehen derzeit 50 ehrenamtlichen Betreuern regelmäßig mit Rat und Tat zur Seite. Das sind nicht immer Angehörige, sondern manchmal auch fachkundige Ruheständler, die ein soziales, aber auch anspruchsvolles und abwechslungsreiches Engagement suchen.

Auch wenn Auberg keinen Zweifel daran lässt, dass die wirklich komplizierten Betreuungsfälle von hauptamtlichen Fachkräften übernommen werden müssen, sieht sie schon aufgrund des demografischen Wandels die Notwendigkeit, zunehmend ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen und darüber hinaus mehr Menschen davon zu überzeugen, beizeiten eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung auszustellen. Bevor es zu spät ist und man nicht mehr selbst entscheiden kann, was man will und was nicht, und wer im Ernstfall die eigenen Rechte wahrnehmen soll.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.skfm-muelheim.de

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