Montag, 20. März 2017

Augen auf oder Beutel auf

Augen auf oder Beutel auf. Das erfuhr ich jetzt bei der Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG). Sieben Euro hat sie mir von meinem Konto als „Bearbeitungsgebühr“ abgezogen, weil ich meine Monatsfahrkarte zwar bezahlt, aber einmal zu Hause habe liegen lassen. Diese Tatsache zu überprüfen, kostet die MVG also sieben Euro. Eigentlich ist das ja preiswert, wenn man an die Vorstandsgehälter oder den städtischen Zuschuss zum Nahverkehrsbetrieb denkt. Was hätte ich nicht alles für sieben Euro kaufen können: Sieben Kugeln Eis, drei Tafeln Schokolade oder vielleicht auch drei Stücke Torte.

Angesichts der Fastenzeit und meines aktuellen Hüftgoldes muss ich der MVG aber geradezu dankbar sein, dass sie mich vor dieser zusätzlichen Versuchung bewahrt hat.

Natürlich könnte ich selbst der MVG demnächst Wartegebühren, Standgebühren oder Fersengeld berechnen, wenn Bus und Bahn mal wieder zu spät kommen, überfüllt sind oder ihr Takt so ausgedünnt wird, dass ich wieder mehr zu Fuß gehen und meine Sohlen abwetzen muss. Doch auf dieses Geschäft wird sich die MVG wohl auch in der Fastenzeit nicht einlassen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche und die nächste Verspätung von Bus und Bahn.

Dieser Text erschien am 13. März 2017 in der Neuen Ruhr Zeitung

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